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Voraussetzungen

Wer darf einen Stapler-, Kran oder Hubarbeitsbühnenführerschein machen?

 

Du bist 18 Jahre?

Du bist körperlich geeignet?

Du bist verantwortungsbewusst?

Du bist geistig und charakterlich geeignet ?

Du bist höhentauglich ? (Hubarbeitsbühne)

 

Dann kannst Du mit der Ausbildung zu Staplerfahrer oder Kranführer beginnen.

Wenn Du nicht sicher bist, frage den Betriebsarzt nach einer G25-Untersuchung.

Bei Hubarbeitsbühnen solltest Du in großen Höhen arbeiten können. Eine Höhentauglichkeit kannst Du mit der G41-Untersuchung herausfinden.

 

Für das Staplerfahren auf öffentlichen Verkehrswegen oder öffentlich zugänglichen Privatgelände  brauchst Du zusätzlich eine Autoführerschein  (jedoch min. Führerschein Klasse L).