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Voraussetzungen
Wer darf einen Stapler-, Kran oder Hubarbeitsbühnenführerschein machen?
Du bist 18 Jahre?
Du bist körperlich geeignet?
Du bist verantwortungsbewusst?
Du bist geistig und charakterlich geeignet ?
Du bist höhentauglich ? (Hubarbeitsbühne)
Dann kannst Du mit der Ausbildung zu Staplerfahrer oder Kranführer beginnen.
Wenn Du nicht sicher bist, frage den Betriebsarzt nach einer G25-Untersuchung.
Bei Hubarbeitsbühnen solltest Du in großen Höhen arbeiten können. Eine Höhentauglichkeit kannst Du mit der G41-Untersuchung herausfinden.
Für das Staplerfahren auf öffentlichen Verkehrswegen oder öffentlich zugänglichen Privatgelände brauchst Du zusätzlich eine Autoführerschein (jedoch min. Führerschein Klasse L).