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Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
Die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen wird nach den Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-008
und der DGUV Information 208-019 ausgeführt.
Welche Hubarbeitsbühnen können erlernt werden:
Scherenbühne und vertikal Mast mit Stützen oder fahrbar, Teleskop-Bühnen mit Stützen oder fahrbar.
Nach der theoretischen Ausbildung folgt die theoretische Prüfung. Im Anschluss folgt die
praktische Prüfung. Der Teilnehmer zeigt mit der Hubarbeitsbühne, ob er das Gelernte auch sicher
anwenden kann.
Für Bediener von Hubarbeitsbühnen, die bereits ersten Erfahrungen sammeln konnten, dauert die Ausbildung 1 Tag.
Der Teilnehmer erhält nach der bestanden theoretischen und praktischen Prüfung ein Zertifikat
und den Bedienerausweis.
Die Preise richten sich nach Ausbildungsdauer und Teilnehmeranzahl.
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