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Ausbildung zum Kranführer
Die Ausbildung zum Kranführer wird nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 52 und dem
DGUV Grundsatz 309-003 ausgeführt.
Welche Krantypen können erlernt werden:
Brückenkrane, Turmdrehkrane & LKW-Entladekrane
Nach der theoretischen Ausbildung folgt die theoretische Prüfung. Im Anschluss folgt die
praktische Prüfung. Der Teilnehmer zeigt mit dem Kran, ob er das Gelernte auch sicher
anwenden kann.
Für Kranführer, die bereits ersten Erfahrungen sammeln konnten, dauert die Ausbildung zum
Kranführer 1 Tag.
Der Teilnehmer erhält nach der bestanden theoretischen und praktischen Prüfung ein Zertifikat
und den Kranführerschein.
Die Preise richten sich nach Ausbildungsdauer und Teilnehmeranzahl.
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