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 Ausbildung zum Kranführer

 

Die Ausbildung zum Kranführer wird nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 52 und dem

DGUV Grundsatz 309-003 ausgeführt.

 

Welche Krantypen können erlernt werden:

Brückenkrane, Turmdrehkrane & LKW-Entladekrane

 

Nach der theoretischen Ausbildung folgt die theoretische Prüfung. Im Anschluss folgt die 

praktische Prüfung. Der Teilnehmer zeigt mit dem Kran, ob er das Gelernte auch sicher

anwenden kann.

 

Für Kranführer, die bereits ersten Erfahrungen sammeln konnten, dauert die Ausbildung zum

Kranführer 1 Tag.

 

Der Teilnehmer erhält nach der bestanden theoretischen und praktischen Prüfung ein Zertifikat

und den Kranführerschein.

 

Die Preise richten sich nach Ausbildungsdauer und Teilnehmeranzahl.

 

 

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